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Mehrweg statt Einweg: Was gilt und was passt

Seit 2023 gibt es eine Mehrwegangebotspflicht. Ob sie euer Event trifft, hängt an Details — und an einer Ausnahme, die viele falsch zitieren. Die wichtigere Frage ist aber ohnehin eine andere: Was passt zu eurer Veranstaltung?

Gestapelte Porzellantassen und Mehrwegbecher am Kaffeerad, ein Barista nimmt eine Tasse

Pappbecher sind praktisch. Sie kosten wenig, niemand muss spülen, und am Ende wandert alles in den Sack. Sie sehen nur leider genau danach aus — und auf einer Hochzeit, für die monatelang geplant wurde, fällt das auf.

Dieser Ratgeber sortiert beides: was rechtlich gilt und was praktisch Sinn ergibt.

Die Rechtslage, kurz und ohne Paragraphennebel

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Verpackungsgesetz. Wer Einweggetränkebecher erst vor Ort befüllt und abgibt, muss dasselbe Getränk auch in einer Mehrwegvariante anbieten — zum gleichen oder einem günstigeren Preis.

Zwei Dinge werden dabei regelmäßig falsch verstanden:

  • Es geht nicht nur um Plastik. Einweggetränkebecher sind in jeder Materialart erfasst, also auch beschichtete Pappbecher.
  • Die Ausnahme steht in § 34, nicht in § 33. Wer nach „§ 33 Ausnahme“ sucht, findet sie nicht.

Die Ausnahme für kleine Betriebe

Nach § 34 Abs. 1 VerpackG genügt es, das Befüllen mitgebrachter Behältnisse anzubieten — ein eigenes Mehrwegsortiment ist dann nicht nötig. Dafür müssen beide Grenzen eingehalten sein:

Voraussetzung Grenze
Beschäftigte insgesamt nicht mehr als 5
Verkaufsfläche höchstens 80 m²

Im Detail wird gerechnet: Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Zur Verkaufsfläche gehören auch frei zugängliche Sitz- und Aufenthaltsbereiche; bei Lieferung kommen Lager- und Versandflächen hinzu. Bei Ketten zählt nicht die einzelne Filiale, sondern das gesamte Unternehmen.

Wichtig und oft übersehen: Die Informationspflicht gilt unabhängig von dieser Erleichterung für alle. Auf das Mehrwegangebot muss mit deutlich sicht- und lesbaren Schildern oder Tafeln hingewiesen werden. Bußgelder können fünfstellig ausfallen.

Und was heißt das für eine Veranstaltung?

Hier wird es ehrlich gesagt unübersichtlich. Das Gesetz stellt darauf ab, ob am Ort des Inverkehrbringens befüllt und abgegeben wird. Ob und wie das auf mobiles Event-Catering, auf geschlossene Firmenfeiern oder auf ein Hochzeitsbuffet anzuwenden ist, lässt sich den uns zugänglichen Quellen nicht eindeutig entnehmen.

Wir sagen deshalb klar: Das ist keine Rechtsberatung. Wenn ihr eine öffentliche Veranstaltung mit Verkauf plant und wissen müsst, ob euch die Pflicht trifft, klärt das mit der zuständigen Behörde oder anwaltlich. Bei einer geschlossenen Feier ohne Verkauf stellt sich die Frage in aller Regel anders als bei einem Stand, an dem Becher gegen Geld über die Theke gehen.

Die praktische Seite: Was passt zu eurem Event?

Porzellan / Glas Mehrwegbecher Einweg
Wirkung hochwertig ordentlich nach Imbiss
Aufwand vor Ort Spülen, Rückgabe Rückgabe, Pfand keiner
Gäste in Bewegung schwierig gut gut
Passt zu Hochzeit, Dinner, Empfang Messe, Tag der offenen Tür Großlauf, Außengelände

Porzellan: schön, aber nicht überall

Auf einer Hochzeit ist eine echte Tasse das Richtige. Sie sieht besser aus, hält länger warm und macht aus dem Kaffee einen Teil der Feier statt eines Getränks zum Mitnehmen. Der Preis dafür ist Logistik: Geschirr muss transportiert, gespült und wieder eingeräumt werden. Das ist Arbeitszeit, und sie gehört ins Angebot — fragt nach, ob sie drin ist. Mehr dazu in Was kostet mobiles Kaffee-Catering?

Mehrwegbecher: der Kompromiss, der auf Messen gewinnt

Auf einer Messe laufen die Leute weiter, und zwar mit dem Becher in der Hand. Genau das ist dort kein Problem, sondern erwünscht — besonders, wenn euer Logo darauf ist. Ein gebrandeter Thermobecher wandert durch die Halle und wird mitgenommen, statt im Müll zu landen. Warum das wirkt, steht in Warum Kaffee auf Messen funktioniert.

Einweg: wenn es nicht anders geht

Es gibt Situationen, in denen Mehrweg nicht funktioniert — weitläufiges Gelände ohne Rückgabemöglichkeit, Laufveranstaltungen, Standorte ohne Spülmöglichkeit. Dann ist Einweg die ehrliche Wahl, und niemand sollte deswegen ein schlechtes Gewissen inszenieren. Die Pflicht lautet, Mehrweg anzubieten — nicht, Einweg zu verbieten.

Was wir dazu beitragen

Wir bringen das Geschirr mit, das zu eurer Veranstaltung passt, und sprechen vorher ab, was sinnvoll ist. Weil wir kein Wasser vor Ort brauchen und unsere eigene Versorgung mitbringen, ist auch an Orten ohne Spülküche mehr möglich, als die meisten erwarten — Details in Was die Kaffeebar vor Ort braucht.

Wenn euer Logo auf die Becher soll, braucht das Vorlauf. Sagt es früh — zur Anfrage.

Quellen

§ 33 Verpackungsgesetz (Mehrwegangebotspflicht seit 01.01.2023, Einweggetränkebecher aller Materialarten) · § 34 Abs. 1 Verpackungsgesetz (Erleichterung bei höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche, Gewichtung von Teilzeitkräften, Einbeziehung von Sitz-, Lager- und Versandflächen, Konzernbetrachtung bei Ketten) · Infoblatt und Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe · Merkblatt des Hessischen Umweltministeriums gemeinsam mit dem DEHOGA · IHK Stuttgart zum Einwegkunststoffverbot. Alle Angaben aufgerufen am 12.10.2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Veranstaltung unter die Mehrwegangebotspflicht fällt, klärt die zuständige Behörde oder eine anwaltliche Prüfung.

Häufige Fragen

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pappbecher?

Ja. Die Pflicht nach § 33 VerpackG erfasst Einweggetränkebecher in allen Materialarten, also auch beschichtete Pappbecher — nicht nur reine Kunststoffbecher.

Wer ist von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen?

Nach § 34 Abs. 1 VerpackG Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche. Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Diese Betriebe müssen stattdessen das Befüllen mitgebrachter Behälter anbieten.

Muss ich auf das Mehrwegangebot hinweisen?

Ja, und zwar unabhängig von der Ausnahme. Erforderlich sind deutlich sicht- und lesbare Schilder oder Tafeln. Verstöße können mit fünfstelligen Bußgeldern geahndet werden.

Welches Geschirr passt zu welcher Veranstaltung?

Porzellan zu Hochzeiten, Empfängen und Dinner. Mehrwegbecher zu Messen und Veranstaltungen, bei denen Gäste in Bewegung sind. Einweg dort, wo Rückgabe und Spülen praktisch nicht möglich sind.